Verkehrswesenseminar

Plagiat und Umgang mit Plagiaten

Aufgrund der zunehmenden Anzahl von Fällen wissenschaftlichen Fehlverhaltens weisen wir die Studierenden ausdrücklich darauf hin, dass die wissenschaftlichen Mitarbeitenden des Verkehrswesenseminars den von der Deutschen Forschungsgemeinschaft veröffentlichten „Vorschlägen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ folgen. Das bedeutet insbesondere, dass wir das Plagiat als wissenschaftliches Fehlverhalten ahnden (vgl. DFG 1998: 13).

Ein Plagiat bezeichnet die Veröffentlichung von fremden geistigen als eigenes geistiges Eigentum (vgl. BBAW 2014). Ein Plagiat gilt als nicht erbrachte Leistung und wird darüber hinaus von uns ggf. disziplinarrechtlich geahndet.

Die Studierenden werden zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis gebeten, ihre Qualifikationsarbeiten (Ausarbeitung, Bachelor- und Master- sowie Projektarbeit etc.) sowohl in gedruckter als auch in elektronischer Form (Word-Datei und pdf) einzureichen.

Literatur:

Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften (BBAW) (2014): Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache. Berlin. URL: http://www.dwds.de/?qu=Plagiat (abgerufen Februar 2014)


Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) (1998): Vorschläge zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis: Empfehlungen der Kommission „Selbstkontrolle in der Wissenschaft“. Denkschrift. Weinheim: Wiley-VCH. Auch als PDF online zum Download verfügbar unter: 
http://www.dfg.de/download/pdf/dfg_im_profil/reden_stellungnahmen/
download/empfehlung_wiss_praxis_1310.pdf
 (abgerufen Februar 2014)